Förderungen

Förderungsmöglichkeiten
Rufen sie uns an oder schreiben Sie uns ein Mail, wir informieren Sie gerne über weitere Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland.

Bitte erkundigen Sie sich immer vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme betreffend Förderungsmöglichkeiten!

Steuervorteile
Arbeitsnehmerveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich):
Sie können die Kosten für berufsbezogene Fortbildungskosten im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Anerkannt werden Kurskosten, Skripten und Fachliteratur, Kilometergeld für zusätzliche Wegstrecken, ev. Tagesgelder, Nächtigungskosten.